Ethikkodex und Ethikkommission der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie (ÖGS)

Die ÖGS hat eine Ethikkommission eingerichtet, um einen institutionellen Rahmen für die Auseinandersetzung mit forschungsethischen Fragen in der Soziologie zu schaffen. Ein zentraler Schritt war die Erarbeitung eines Ethik-Kodex, der von der Generalversammlung am 12. Dezember 2025 beschlossen wurde und als Orientierung für einen verantwortungsvollen Umgang mit forschungsethischen Herausforderungen dient, für ethische Fragen im Forschungsprozess sensibilisiert und hilft, ein eigenes ethisches Urteilsvermögen zu entwickeln.

Der Ethikkodex ist hier abrufbar: Download (pdf)

Die Mitglieder der Ethikkommissionen vereinen Expertise aus unterschiedlichen Bereichen der empirischen Sozialforschung und der Soziologie. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • die Weiterentwicklung des Ethik-Kodex,
  • die Förderung der Reflexion über forschungsethische Fragen,
  • die Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Workshops, Vorträge),
  • die Einordnung forschungsethischer Fragen in öffentlichen Debatten.

Die Ethikkommission nimmt keine Anträge zur Begutachtung für geplante Forschungsprojekte („ethical approval“) entgegen. Anfragen richten Sie bitte an die ÖGS-Geschäftsstelle office@oegs.ac.at.

Mitglieder der Ethikkommission
  • Univ.Doz. Dr. Katharina Miko-Schefzig (Sprecherin)
  • Mag. Dr. Otto Bodi-Fernandez
  • Assoz. Prof. Mag. Dr. Michael Parzer
  • Mag. Dr. Dimitri Prandner
  • Dr. Carla Scheytt

Ethikkodex (Volltext)

Beschluss der GV am 12.12.2025

1. Präambel

Die vorliegende Fassung des Ethikkodexes der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie (ÖGS) wurde am 12.12.2025 von der Generalversammlung der ÖGS verabschiedet und dient als Orientierungshilfe für Soziolog:innen[1] im verantwortungsbewussten Umgang mit forschungsethischen Herausforderungen.

Ethische Erwägungen spielen in allen Phasen des Forschungsprozesses eine zentrale Rolle. Dieser Kodex soll Soziolog:innen für ethische Fragestellungen sensibilisieren und dabei helfen, ein eigenes ethisches Urteilsvermögen zu entwickeln. Im Kodex werden zentrale forschungsethische Leitlinien erläutert, die auf die Ausgestaltung der Beziehung zwischen Soziolog:innen und Forschungssubjekten verweisen und auf die Verantwortung unserer Forschung gegenüber der Gesellschaft Bezug nehmen. Die ethischen Prinzipien dieses Kodex umfassen die (Abs. 2) Vermeidung von Schaden und negativen Nebenfolgen, (Abs. 3) die informierte Einwilligung und Freiwilligkeit, (Abs. 4) die Vertraulichkeit, (Abs. 5) das Archivieren und Teilen von Forschungsdaten, (Abs. 6) den transparenten und verantwortungsbewussten Umgang mit KI sowie (Abs. 7) die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Diese Ausführungen sind als Leitlinien zu verstehen und bieten keine abschließenden Antworten auf ethische Dilemmata, denen Soziolog:innen im Forschungsprozess begegnen. Vielmehr sollen sie als Reflexionsimpulse dienen, um eine informierte und abgewogene ethische Entscheidung in der Forschungspraxis zu ermöglichen. Zur Veranschaulichung enthält dieser Kodex vereinzelt Beispiele, die zur besseren Verständlichkeit beitragen, ohne dabei alle potenziellen ethischen Herausforderungen und Dilemmata vollumfänglich abzudecken. Zudem werden weiterführende Links zum Thema sowie hilfreiche Literatur am Ende des Kodex zur Verfügung gestellt (Abs. 8).

Die ethischen Prinzipien dieses Kodex sind eng miteinander verwoben und lassen sich in der praktischen Umsetzung nicht immer klar voneinander trennen. Deshalb finden sich im Kodex Querverweise zwischen den Abschnitten. Die Prinzipien können mitunter in Spannung zueinanderstehen und erfordern daher eine fallspezifische und gegenstandsorientierte Abwägung. Auch können sie gegebenenfalls in Konflikt mit konkreten methodischen Vorgehensweisen geraten. Die Leitlinien und Prinzipien sollen jedoch nicht zur Verhinderung von wohlüberlegten methodischen Vorgehensweisen führen. Als zentrales Prinzip gilt stets die Orientierung an der Vermeidung von Schaden und negativen Nebenfolgen, sowohl für die Forschungssubjekte als auch für die Forschenden. Falls die ethischen Prinzipien in Einzelfällen nicht durchsetzbar sind, sollten Forschungsvorhaben nur dann erfolgen, wenn das Prinzip der Vermeidung von Schaden und negativen Nebenfolgen weiterhin verfolgt werden kann.

Die im Kodex festgehaltenen ethischen Erwägungen spiegeln den aktuellen Stand der wissenschaftlichen und soziologischen Auseinandersetzung mit Forschungsethik wider. Da sich sowohl das Feld der Soziologie als auch ihr methodologisches und methodisches Repertoire stetig weiterentwickeln, wird der Ethikkodex in regelmäßigen Abständen überprüft und überarbeitet. Zudem bieten Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen vermehrt Unterstützung in Hinblick auf die Abwägung und Umsetzung von ethischen Prinzipien an.

2. Vermeidung von Schaden und negativen Nebenfolgen

Die Vermeidung von Nachteilen und/oder Schaden für die an einer Forschung beteiligten Personen ist ein grundlegendes Prinzip verantwortungsvoller wissenschaftlicher Forschung.

Die Forschenden haben die Verantwortung, potenzielle physische, psychische, soziale und wirtschaftliche Risiken im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Forschung frühzeitig zu erkennen und zu analysieren, umfassend zu bewerten und so weit wie möglich zu reduzieren. Die Risiken müssen außerdem im Rahmen der informierten Einwilligung den Forschungssubjekten verständlich und nachvollziehbar kommuniziert werden. Die Vermeidung von Schaden erfordert sowohl eine sorgfältige Planung der Forschung als auch ein hohes Maß an Sensibilität für mögliche negative Auswirkungen:

Forschende haben während des gesamten Forschungsprozesses und darüber hinaus sorgfältig zu prüfen,

  • ob im Prozess der Datengenerierung/Interaktion mit den Forschungssubjekten (z. B. durch Fragen, Situationen oder Interventionen) psychischer Stress, Angst, Erniedrigung, Scham, wirtschaftliche, rechtliche oder andere negative Folgen ausgelöst werden könnten. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob Fragestellungen, Kategorien oder Darstellungen unbeabsichtigt stereotype Vorstellungen verstärken oder reproduzieren könnten. Sollten Risiken bestehen, gilt es Maßnahmen zu entwickeln, mit denen diese negativen Folgen abgemildert werden können. Als problematisch erweisen sich negative Nebenfolgen, sofern diese über die im alltäglichen Leben üblichen Risiken hinausgehen. Besondere Sensibilität ist in Situationen geboten, in denen Forschungssubjekte in einer verletzlichen oder abhängigen Position sind. Forschende sollten Machtasymmetrien erkennen, reflektieren und ihre Forschungspraxis im Zusammenhang mit Fragen der informierten Einwilligung und Freiwilligkeit darauf abstimmen.
  • ob die Forschungssubjekte und die durch sie repräsentierten Gruppen durch die Veröffentlichung oder Verbreitung der Forschungsergebnisse geschädigt werden könnten. Dies umfasst Risiken wie Rufschädigung, Stigmatisierung oder Diskriminierung ebenso wie eine Beeinträchtigung durch die Verletzung ihrer menschenrechtlichen Würde, ihrer grundlegenden Werte und/oder ihrer ökonomischen Interessen. Ebenso sollten Maßnahmen getroffen werden, um die missbräuchliche Verwendung der Ergebnisse so gut wie möglich zu verhindern.
  • ob negative Konsequenzen für Forschungssubjekte entstehen können, wenn diese aufgrund des Forschungsthemas Informationen preisgeben, die sie selbst oder andere gefährden könnten.

Es ist darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur die Forschungssubjekte, sondern auch die Forschenden selbst keinen Schaden durch die Forschung erleiden und das physische und psychische Wohlbefinden der Forschenden bzw. aller an einem Projekt mitarbeitenden Personen nicht beeinträchtigt wird. Gegebenenfalls sollte geklärt werden, ob es Bedarf an Unterstützung und/oder Supervision gibt. Betreuende Wissenschaftler:innen haben darauf zu achten, dass Mitarbeitende und Studierende bei Qualifizierungsarbeiten Maßnahmen zum Schutz vor Schaden durch die Forschung und zum Erhalt des eigenen Wohlbefindens ergreifen.

Zu bedenken gilt schließlich auch, dass die wissenschaftliche Forschungspraxis unbeabsichtigte Folgen haben kann, die über den konkreten Forschungskontext hinausreichen und der wissenschaftlichen Arbeit langfristig schaden, z. B. wenn dadurch der Zugang zu einer bestimmten Untersuchungspopulation eingeschränkt oder versperrt wird. Auch solche Risiken sollten frühzeitig mitgedacht werden, um die Kontinuität und Qualität soziologischer Forschung nicht zu gefährden.

In allen Phasen der Forschung sollten Nutzen und mögliche negative Nebenfolgen kontinuierlich gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn der wissenschaftliche Nutzen die gesellschaftlichen und individuellen Risiken übersteigt und diese so weit wie möglich reduziert wurden, ist die Forschung ethisch vertretbar.

3. Informierte Einwilligung und Freiwilligkeit

Die informierte Einwilligung ist ein zentraler ethischer Grundsatz, der sicherstellt, dass Forschungssubjekte einer Studie umfassend über alle absehbaren Aspekte des Forschungsprozesses informiert werden, bevor sie freiwillig zustimmen, an der Forschung teilzunehmen. Für die soziologische Forschung ist jedoch relevant, diesen Grundsatz auch hinsichtlich der Passung spezifischer Methoden zu überprüfen. So kann etwa eine teilnehmende Beobachtung die vollständige Vorab-Offenlegung unmöglich machen. Auch bei der Analyse digitaler Artefakte kann die informierte Einwilligung in der Regel nicht eingeholt werden. Deshalb ist hierbei fallspezifisch und gegenstandsorientiert zu entscheiden, ob von der informierten Einwilligung abgewichen werden kann, wenn den Forschungssubjekten dadurch kein Schaden droht.

Die informierte Einwilligung schützt die Autonomie und Rechte der Forschungssubjekte. Mit informierter Einwilligung ist eine bewusste und ohne Zwang vorgenommene Zustimmung der Forschungssubjekte zur Teilnahme gemeint. Diese Zustimmung kann auf verschiedene Arten eingeholt und sollte dokumentiert werden. Besonders in qualitativen Studien, beispielsweise bei Interviewforschung oder ethnografischen Untersuchungen, kann sich der Prozess der informierten Einwilligung über den gesamten Forschungsverlauf erstrecken.

Die informierte Einwilligung soll zudem inklusiv gestaltet sein und ist nicht in allen Kontexten schriftlich sinnvoll. Trotzdem wird für die informierte Einwilligung häufig auf schriftliche Dokumente zurückgegriffen. Unabdingbar ist, auf die Verständlichkeit für die Forschungssubjekte zu achten. Schriftliche Dokumente können hierfür etwa in einer für sie rezipierbaren Sprache (etwa Gebärdensprache/leichte Sprache, Fremdsprachen, u. a.) zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, dass die Inhalte von den rezipierenden Personen verstanden werden. Besonders relevant ist es auch, Selbstvertretungsgruppen und Inklusionsansprüche („Selbstbestimmt leben“) zu beachten. Dabei soll grundsätzlich nach dem Prinzip inklusiver Forschung („Keine Forschung über uns ohne uns”) gehandelt werden.

Transparenz spielt bei der informierten Einwilligung eine wichtige Rolle: Forschende müssen die Ziele, Methoden und Fragestellungen der Studie klar kommunizieren und erklären, wie die erhobenen Daten verarbeitet und verwendet werden. Auch sollte die Einwilligung Informationen zur Vertraulichkeit und Anonymisierung/Pseudonymisierung enthalten (vgl. Absatz 4). Ebenso sollten Forschungssubjekte im Rahmen der informierten Einwilligung über eine geplante Archivierung von Forschungsdaten in geeigneten Repositorien und deren mögliche Nachnutzung transparent informiert werden (vgl. Absatz 5).

Insbesondere bei Studien, an denen marginalisierte oder vulnerable Gruppen teilnehmen, dient die informierte Einwilligung dem Schutz der Würde und Autonomie der Forschungssubjekte. Vulnerabilität ist in der empirischen Sozialforschung ein zentraler Aspekt, der berücksichtigt werden muss, wobei zu reflektieren ist, dass ihre Definition stets ein Zuschreibungsprozess mit machtbezogenen Implikationen ist.

Ebenso wichtig ist die Freiwilligkeit, da die Teilnahme ohne Zwang erfolgen muss. Die Entscheidung zur Nichtteilnahme oder zum Abbruch darf mit keinen Nachteilen verbunden sein. Hinsichtlich der Freiwilligkeit der Teilnahme sollten insbesondere Machtstrukturen im Forschungsfeld beachtet werden, die für eine freiwillige Zustimmung hinderlich sein können. Forschungssubjekte haben außerdem das Recht, ihre Zustimmung jederzeit zurückzuziehen, ohne Nachteile zu erfahren.

Monetäre Anreize zur Teilnahmemotivation sind ein etabliertes Instrument in der empirischen Forschung. Teilweise können monetäre Anreize jedoch in Spannung zum Prinzip der Freiwilligkeit stehen, beispielsweise wenn Personen in finanziellen Notlagen sich zur Teilnahme gezwungen sehen. Deshalb erfordert der Einsatz je nach Methodik und Forschungsdesign eine reflektierte Abwägung der möglichen Auswirkungen auf die Forschungssubjekte.

Um Forschenden bei der Umsetzung der informierten Einwilligung Orientierung zu geben, existieren zahlreiche Leitlinien, siehe Abschnitt 8 in diesem Dokument.

4. Vertraulichkeit

Vertraulichkeit ist ein grundlegendes Prinzip verantwortungsbewusster Forschung und dient zur Vermeidung von Schaden für Forschungssubjekte, indem deren persönliche Informationen vor unbefugtem Zugriff oder Missbrauch geschützt werden. Der vertrauliche Umgang mit Informationen ermöglicht zudem den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Forschenden und Forschungssubjekten und trägt somit zum Gelingen von Forschungsvorhaben bei. Forschende tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass in allen veröffentlichten Arbeiten keine Informationen enthalten sind, die Rückschlüsse auf die Identität der Forschungssubjekte ermöglichen. Die Vertraulichkeit bezieht auch den Schutz der Informationen über Dritte, die nicht direkt Forschungssubjekte sind, mit ein. Dies gilt auch für Kombinationen von Daten, die indirekt zu einer Identifikation führen könnten. Es ist zudem sicherzustellen, dass nicht nur Außenstehende keine Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen können, sondern auch innerhalb der untersuchten Gruppe und/oder des Forschungsfeldes die Identität der Forschungssubjekte und Dritter geschützt bleibt. Darüber hinaus sollten Forschungssubjekte auch über die Grenzen der Vertraulichkeit aufgeklärt werden.

In bestimmten Forschungskontexten wie etwa bei spezifischen Formen von Expert:inneninterviews oder partizipativer Forschung kann es sein, dass Forschungssubjekte ihre Identität bewusst preisgeben möchten. In solchen Fällen sollte eine namentliche Nennung nur erfolgen, wenn die Forschungssubjekte (auch nach Abschluss der Erhebung) eine umfassende Information über mögliche Konsequenzen erhalten haben und ausdrücklich zugestimmt haben. Unabhängig davon haben Forschende im eigenen Einflussbereich dafür Sorge zu tragen, dass den Forschungssubjekten durch die Offenlegung ihrer Identität kein Schaden entsteht. Falls Risiken bestehen, ist die Anonymisierung und ein vertraulicher Umgang mit den Daten dennoch in Erwägung zu ziehen.

Vertraulichkeit umfasst auch die Pflicht, die erhobenen Daten so zu verarbeiten (dazu zählt das Erheben, Speichern, Übertragen ebenso wie das Archivieren und Bereitstellen für Sekundärdatenanalysen), dass die Interessen der Forschungssubjekte gewahrt bleiben. Dies gilt insbesondere für sensible Daten, die ein erhöhtes Risiko für die Forschungssubjekte bergen könnten, wenn sie bekannt werden. In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, dass die Forschungssubjekte vor der Veröffentlichung oder Weitergabe von Forschungsdaten die Möglichkeit für Rückmeldungen erhalten.

Forschende sind verpflichtet, datenschutzrechtliche Vorgaben wie die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationale Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erreichung der Forschungsziele notwendig ist, ist ein sicherer und vertraulicher Umgang mit den Daten im Rahmen dieser Vorgaben geboten. Auch muss den Forschungssubjekten die Möglichkeit gegeben werden, ihre Teilnahme und damit auch ihre Daten jederzeit zurückzuziehen (vgl. Abschnitt 3). Eine Weitergabe von Forschungsdaten, z. B. zu Zwecken der Sekundäranalyse, sollte in einer Weise erfolgen, die keine Rückschlüsse auf die Identität der Forschungssubjekte ermöglicht (siehe Näheres dazu in Abschnitt 5). Zu unterscheiden sind in diesem Zusammenhang Anonymisierung und Pseudonymisierung: Anonymisierung bedeutet, dass eine Zuordnung von Daten zu einer Person dauerhaft und unwiderruflich unmöglich gemacht wird. Solche anonymisierten Daten unterliegen nicht (mehr) den Regelungen des Datenschutzrechts. Pseudonymisierung hingegen erlaubt es, durch zusätzliche Informationen, wie etwa einen Identifikationsschlüssel, Daten einer Person zuzuordnen. Pseudonymisierte Daten fallen daher in den Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze. Forschungsdaten lassen sich nicht immer vollständig anonymisieren. Ein übermäßiger Informationsverlust durch Anonymisierungsmaßnahmen kann die wissenschaftliche Aussagekraft der Daten erheblich beeinträchtigen, sie unbrauchbar machen oder die Aussagen der Teilnehmenden inhaltlich verfälschen. Daher ist auch eine sorgfältige Abwägung zwischen Datenschutz und Datenintegrität erforderlich. Falls eine vollständige oder faktische Anonymisierung nicht möglich ist, müssen im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben alternative Maßnahmen zum Schutz der Betroffenenrechte ergriffen werden. Dazu gehören unter anderem die Pseudonymisierung der Daten oder die strikte Begrenzung des Zugriffs für autorisierte Personen. Bei der Anwendung von Anonymisierungsmaßnahmen sind sowohl die Sensibilität der Daten als auch das potenzielle Schadensrisiko im Falle einer möglichen Re-Identifizierung sorgfältig abzuwägen. Den Forschungssubjekten sollte transparent dargelegt werden, wie ihre Daten verarbeitet, archiviert und dauerhaft geschützt werden und in welchem Umfang die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

5. Archivieren und Teilen von Forschungsdaten

Das Archivieren und Teilen von Forschungsdaten fördert die Transparenz, die intersubjektive Nachvollziehbarkeit und die Reproduzierbarkeit soziologischer Studien. Zudem ermöglicht ein offener Zugang, bestehende Daten zur Beantwortung neuer Forschungsfragen zu nutzen. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zu Effizienz und Innovation in der Wissenschaft sowie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsressourcen.

Forschende tragen die Verantwortung, die von ihnen generierten Forschungsdaten nachhaltig zu archivieren und, soweit möglich, der wissenschaftlichen Gemeinschaft offen zugänglich zu machen. Die Archivierung muss in Übereinstimmung mit geltenden rechtlichen und ethischen Vorgaben erfolgen, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Urheberrechte und die informierte Einwilligung der Forschungssubjekte. Forschende haben dafür Sorge zu tragen, dass die Bereitstellung von Daten in einer Weise erfolgt, die keine Rückschlüsse auf die Identität der Forschungssubjekte ermöglicht. Forschungsdaten sollten so dokumentiert und strukturiert werden, dass sie nachvollziehbar, überprüfbar und wiederverwendbar sind. Um Auffindbarkeit und Zugänglichkeit zu gewährleisten, sollten geeignete Archive und Repositorien genutzt werden, die internationale Standards wie FAIR-Prinzipien (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) erfüllen.[2] In Forschungskontexten, in denen kollektive Rechte und Interessen von Gemeinschaften betroffen sind, sind darüber hinaus die CARE-Prinzipien (Collective Benefit, Authority to Control, Responsibility, Ethics) durch die Forschenden zu berücksichtigen.

Die Archivierung und Bereitstellung von Forschungsdaten orientiert sich am Prinzip: „So offen wie möglich, so geschlossen wie nötig.“ Forschungsdaten sollten nur in begründeten Fällen von einer Sekundärnutzung ausgeschlossen werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn datenschutzrechtliche, ethische oder sicherheitsbezogene Gründe eine Weitergabe ausschließen, etwa wenn personenbezogene Daten nicht ausreichend anonymisiert oder geschützt werden können und mit einer Offenlegung der Daten das Risiko einer Schädigung von Forschungssubjekten einhergeht. Auch wenn die Daten aus rechtlichen oder ethischen Gründen selbst nicht zugänglich gemacht werden können, sollte dennoch, soweit möglich, auf die Erfüllung der FAIR-Prinzipien geachtet werden. Hier könnten beispielsweise die Metadaten und die Studiendokumentation veröffentlicht werden, um die grundlegenden Eigenschaften der Daten für alle nachvollziehbar zu machen.

6. Transparenter und verantwortungsbewusster Umgang mit KI

Unterschiedliche Formate und Technologien, die sich unter dem Überbegriff künstliche Intelligenz (KI) sammeln lassen, sind inzwischen Teil des sozialwissenschaftlichen Alltags und es ist explizit davon auszugehen, dass diese gewinnbringend für den wissenschaftlichen Fortschritt eingesetzt werden können. Jeder Einsatz schließt aber eine umfangreiche Reflexion ethischer Aspekte sowie die Gewährleistung wissenschaftlicher Redlichkeit im Allgemeinen ein und sollte analog zu den jeweiligen Richtlinien, die an anderen Stellen in diesem Dokument genannt wurden, umgesetzt werden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Forschungsethik im engeren Sinn.

Die Nutzung von KI-Tools muss verantwortungsbewusst und konsequent transparent erfolgen, insbesondere da sich Technologie und Anwendungen schnell verändern. Entsprechend muss dargelegt werden, wie in verschiedenen Phasen und bei bestimmten Aufgabenbereichen der Forschung vorgegangen wird („Tool-Transparency”). Forschende werden angehalten, sämtliche KI-gestützten Werkzeuge, die bei Datenerhebung, Datenanalyse, Textgenerierung, Transkription oder anderen Arbeitsschritten eingesetzt werden, offenzulegen. Eine klare Deklaration der verwendeten Tools fördert Nachvollziehbarkeit und ermöglicht es Gutachter:innen, Leser:innen sowie Kolleg:innen, die Vorgehensweise kritisch zu reflektieren. Dies kann in schriftlichen Arbeiten beispielsweise in einem Hilfsmittelverzeichnis oder im Methodenteil erfolgen, wobei je nach Anlassfall der notwendige Detaillierungsgrad der Angaben angepasst werden sollte. Während es im Fall einer Rechtschreibkorrektur oder bei Korrekturen in Programmcodes in der Regel reicht, die genutzten Tools zu benennen, ist bei komplexeren Aufgaben, wie der Erstellung von Visualisierungen oder Tabellen, darauf zu achten, dass genauere Angaben über die Verwendung offengelegt werden. In Veröffentlichungen und Präsentationen ist zudem sicherzustellen, dass die verwendeten KI-Werkzeuge und -Modelle korrekt zitiert werden, analog zu herkömmlichen Quellen oder methodischen Verfahren. Dabei folgt die ÖGS internationalen Standards und geht davon aus, dass KI-Systeme nicht als Urheber:innen oder Autor:innen wissenschaftlicher Arbeiten gelten können. Ebenso liegt die Verantwortung hinsichtlich der Deutung, Interpretationen und Schlussfolgerungen von sozialwissenschaftlichen Analysen immer bei den Autor:innen.

Im Kontext der umfangreichen, vielfältigen wissenschaftlichen Arbeiten ist davon auszugehen, dass Tools, die unterschiedliche KI-Technologien nutzen, Forschenden wertvolle Unterstützung bei bestimmten Arbeitsschritten bieten. Forschende müssen entsprechend aber bei der Nutzung von KI-Technologien darauf achten, dass mögliche schadhafte Konsequenzen für Forschungssubjekte vermieden werden und sicherstellen, dass sensible Daten nicht durch onlinebasierte KI-Systeme verarbeitet werden.

Bei allen Forschungsarbeiten und Begutachtungstätigkeiten sowie auch im Lehr- und Lernkontext, inklusive Qualifikationsarbeiten (z. B. Bachelor-, Master- und PhD-Arbeiten), ist darauf zu achten, dass die Eigenständigkeit der erbrachten Leistung klar erkennbar bleibt. Der Einsatz von KI darf nicht zu absichtlicher Täuschung führen. Die Autor:innen haben daher sorgfältig zu belegen, an welchen Stellen und in welchem Umfang auf KI-basierende und KI-assistierte Methoden zum Einsatz kamen.

Eine konsequente Beachtung und eine kontinuierliche Weiterentwicklung dieser Grundsätze kann aus Sicht der ÖGS am ehesten gewährleisten, dass Forschungsergebnisse im Sinne hoher Qualitätsmaßstäbe wissenschaftlichen Arbeitens intersubjektiv nachvollziehbar sind und somit Integrität sichergestellt ist.

7. Verantwortung gegenüber der Gesellschaft

Die Soziologie hat eine besondere Verantwortung, da sie gesellschaftliche Strukturen und Prozesse untersucht und empirische Erkenntnisse in der Regel in Interaktion mit Forschungssubjekten generiert. Des Weiteren ist es eine wichtige Zielsetzung der Sozialwissenschaften, diese Erkenntnisse verschiedenen Akteur:innen zugänglich zu machen. Soziolog:innen sollten sich bei der Rückspiegelung ihrer Ergebnisse in die Gesellschaft (u. a. im Rahmen von “Third Mission” oder “Public Sociology”) bewusst sein, dass sie gesellschaftliche Prozesse und gesellschaftlichen Wandel sichtbar machen und damit Wissen für eine demokratische und inklusive Gesellschaft bereitstellen. Dies betrifft sowohl die Grundlagenforschung (wie beispielsweise konzeptuelle, theoretische und empirische Arbeiten in universitären und außeruniversitären Einrichtungen) als auch die Auftragsforschung sowie die angewandte Forschung. Im Idealfall gelingt es mit einer verständlichen Aufbereitung von Forschungsergebnissen, größere Zusammenhänge der gesellschaftlichen Wirkmechanismen aufzuzeigen und Dialogräume in der Gesellschaft zu eröffnen.

Die Soziologie hat sich historisch immer wieder mit dem Anspruch beschäftigt, durch Forschung gesellschaftliche Veränderung zu ermöglichen – sei es in Form von Aktionsforschung, partizipativer oder transformatorischer Forschung. Jüngst wird im Fach diskutiert, ob hier ein „dritter Werturteilsstreit“ vorliegt, der auf aktuelle Debatten über die Rolle von Werten, Normativität und gesellschaftlichem Engagement in Hinblick auf eine „notwendige“ Verbesserung der Gesellschaft Bezug nimmt. Auch der Begriff der transformatorischen Forschung hat in diesem Zusammenhang neue Aufmerksamkeit erhalten. Aus ethischer Perspektive muss dabei stets die eigene Position angemessen reflektiert werden, um adäquat zu argumentieren, in welche Richtung gesellschaftliche Transformation angeregt werden sollte. Soziolog:innen reflektieren dabei auch ihre eigene Positionalität, indem sie kritisch hinterfragen, aus welcher Perspektive geforscht wird und wie dabei Machtverhältnisse zwischen Forschenden und denjenigen, über die geforscht wird, reproduziert werden könnten. Ethisch angemessen ist, Wissen auf Basis empirischer Erkenntnisse zu vermitteln, unterschiedliche Perspektiven auch unter Einbindung der Betroffenen einzubeziehen und die Ergebnisse so aufzubereiten, dass soziologisches Wissen für alle Mitglieder der Gesellschaft zugänglich und nutzbar wird.

Soziolog:innen müssen sich der Wirkmächtigkeit ihrer Analysen und der vielfältigen Interpretationen sozialer Daten bewusst sein. Die Forschung beeinflusst sowohl die Fremd- und Eigensicht auf diverse Bevölkerungsgruppen sowie auf ganze Gesellschaften insgesamt und prägt auch stark das öffentliche Verständnis von gesellschaftlichen Phänomenen. Mit der Bereitstellung von Daten hat die soziologische Forschung immer erst ein Zwischenstadium erreicht, denn diese Erkenntnisse sind Ankerpunkte von verschiedenen Deutungsversuchen. Ergebnisse können medial verkürzt dargestellt oder politisch instrumentalisiert werden. So werden Studienergebnisse häufig von politischen Akteur:innen selektiv genutzt, um bestehende Positionen zu untermauern, anstatt eine differenzierte wissenschaftliche Auseinandersetzung zu fördern. Daraus kann resultieren, dass gesellschaftliche Debatten auf Basis einer einseitigen und undifferenzierten Betrachtung von Forschungsergebnissen geführt werden. In der Regel lässt sich die potenziell missbräuchliche politische Instrumentalisierung von Studienergebnissen oder die verkürzte mediale Darstellung von sozialwissenschaftlichen Erkenntnissen kaum verhindern. Jedoch können Studienautor:innen stets versuchen, ihre Ergebnisse in einen breiteren gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Kontext zu stellen; sie können sich gegen eine einseitige Engführung ihrer Arbeit positionieren und auf Multiperspektivität achten. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn komplexe sozialwissenschaftliche Zusammenhänge auf einfache Ursache-Wirkungs-Beziehungen reduziert werden, obwohl zahlreiche weitere Einflussfaktoren auf potenzielle Ergebnisse bestehen. Die Verteidigung wissenschaftlicher Erkenntnisse wird in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Soziolog:innen können dabei wesentlich dazu beitragen, sichtbar zu machen, auf welchen gesellschaftlichen Ebenen Wissenschaftsfeindlichkeit entsteht und wie sie durch politische oder mediale Akteure verstärkt wird. In diesem Sinne sollten sich Soziolog:innen als aktive Stimme gegen Angriffe auf die Wissenschaft verstehen und stets danach trachten, sich differenziert zu äußern. Universitätsabteilungen oder Berufsverbände können in diesem Prozess unterstützen, um gegen wissenschaftsfeindliche Tendenzen klar Stellung beziehen zu können. Bei der Dissemination von Forschungsergebnissen und in der öffentlichen Diskussion der Befunde fällt Forschenden somit die Aufgabe zu, Forschungsergebnisse so verständlich wie möglich aufzubereiten und möglichst umfassend zu kommunizieren. Forschende sollten sich auch nach der Veröffentlichung ihrer Befunde öffentlich zu Wort melden, wenn diese wesentlich zur gesellschaftlichen Meinungsbildung beitragen und die Deutungen durch Medien, politische Akteure oder zivilgesellschaftliche Organisationen nicht mit ihren eigenen Interpretationen übereinstimmen.

Die Soziologie ist dabei den Standards einer demokratischen Gesellschaft – der Wahrung von Grund- und Bürgerrechten sowie der Förderung von Teilhabe und eines pluralen Diskurses – verpflichtet. Sie versteht diese Prinzipien als unverzichtbaren Rahmen ihres Wirkens in Wissenschaft und Öffentlichkeit. Auf dieser Grundlage kann die Soziologie fundiert über gesellschaftliche Prozesse aufklären und ihre Erkenntnisse in die öffentliche Debatte einbringen.

8. Weiterführende Links und Literatur

Allgemeine Hinweise:

Internationale Kodizes

Nationale Kodizes und Leitlinien:

Informierte Einwilligung:

Inklusive Forschung (etwa Demenzforschung):

 Datenarchivierung

[1] Der Begriff „Soziolog:innen“ schließt Forschende aller Statusgruppen (Professor:innen, Post-Docs, Prä-Docs) sowie Studierende mit ein.

[2] Als disziplinspezifisches Repositorium für sozialwissenschaftliche Forschungsdaten steht der österreichischen Forschungscommunity AUSSDA – The Austrian Social Science Data Archive zur Verfügung