Sektionsförderung

Die Sektionsförderung der ÖGS zielt darauf ab, die dauernde Pflege von Spezialgebieten der Soziologie zu unterstützen. Die Sektionen sollen ermächtigt werden, Vorträge, Veranstaltungen, Vernetzungstreffen, Tagungen, Workshops und ähnliche Aktivitäten zur Förderung des Vereinszwecks, also der Erweiterung soziologischen Wissens wie auch der Rückführung der wissenschaftlichen Resultate in die (Fach-)Öffentlichkeit, umzusetzen.

  • Gemäß Statuten kann die ÖGS Aktivitäten ihrer Sektionen finanziell unterstützen. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 Euro pro Sektion und Jahr.
  • Ein entsprechender Förderungsantrag muss vor Realisierung des Förderungsgrundes (vor der Veranstaltung, dem Ankauf von Flyern etc.) beim Vorstand eingebracht werden.
  • Die Abrechnung von Sektionsaktivitäten erfolgt auf Basis von Originalbelegen und einer genauen Kostenaufstellung, die von der Sektion per E-Mail und Post an die Geschäftsstelle übermittelt werden.
  • Für maximal ein Jahr können in begründeten Ausnahmefällen Förderungsbeträge „angespart“ werden. Ein entsprechender Antrag muss in dem Jahr, aus dem nicht verbrauchte Beträge mitgenommen werden sollen, gestellt und begründet werden. Aus dem Antrag muss deutlich hervorgehen, welche Veranstaltung bzw. Aktivität mit dem angesparten Geld im kommenden Jahr realisiert werden soll.

Ausführliche Richtlinien zur Sektionsförderung finden Sie in folgendem Dokument (pdf).

Sektionsvertreter:innen werden gebeten, Anträge auf Sektionsförderung mindestens zwei Wochen vor der Aktivität bei der Geschäftsstelle einzureichen. Anträge können über die Homepage oder per E-Mail (Download der .docx-Vorlage) eingereicht werden.

Bitte orientieren Sie sich bei der Abrechnung nach der Veranstaltung an folgender Vorlage und beachten Sie die Abrechnungsrichtlinien.

Die Originalbelege sind zur Archivierung dem Generalsekretariat zu zustellen. Zur Veranstaltungsdokumentation ist ein kurzer Veranstaltungsbericht, Fotos o.ä. erwünscht. Die Dokumentation wird nur auf expliziten Wunsch der Organisator:innen veröffentlicht.

Nach Zustellung der Abrechnung erfolgt eine Refundierung des Betrags möglichst innerhalb von zwei Wochen.

Kontakt

Anträge auf Sektionsförderung senden Sie bitte zur Bearbeitung ausschließlich an unser Generalsekretariat: office@oegs.ac.at. Für weiterführende Anfragen steht Ihnen zudem gerne unsere Finanzreferentin Dr.in Antonia Schirgi zur Verfügung: antonia.schirgi@uni-graz.at.