(Aus der Satzung der Sektion Technik- und Wissenschaftssoziologie:)
Alle Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Soziologie können auf Antrag ordentliches Mitglied der Sektion werden. Über ihre Aufnahme entscheiden die SektionssprecherInnen. Sie berichten in der Sektionsversammlung über Aufnahmen, welche auf Antrag eines anwesenden ordentlichen Mitglieds mit einfacher Mehrheit einzelne oder alle Aufnahmen ablehnen kann. Die Ablehnung ist zu begründen.
Alle anderen Personen, die die Ziele der Sektion unterstützen möchten, können auf Antrag außerordentliches Mitglied werden. Über ihre Aufnahme entscheidet die Sektionsversammlung mit einfacher Mehrheit.
Die Mitgliedschaft in der Sektion ist kostenlos.
Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt oder Ausschluss aus der Sektion oder Tod.
Ein Antrag auf Ausschluss ist durch ein ordentliches Mitglied bei der Sektionsversammlung einzubringen und dort zur Abstimmung zu bringen. Den betroffenen Mitgliedern wird bei einem Ausschluss ein Einspruchsrecht von zwei Monaten ab Verständigung über die Aufhebung der Mitgliedschaft eingeräumt. Der Einspruch ist bei den SektionssprecherInnen einzubringen, welche veranlassen, dass gemäß § 17 des Statuts der ÖGS ein Schiedsgericht eingesetzt wird, das über den Ausschluss entscheidet.
 
Pflichten und Rechte der Mitglieder
Alle Mitglieder verpflichten sich, die Ziele der Sektion im Rahmen ihrer Kräfte bestmöglich zu unterstützen.
Alle Mitglieder der Sektion haben folgende Rechte:

  • Teilnahme an Veranstaltungen der Sektion. Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr zu entrichten.
  • Wenn sie ihre eMail-Adresse bekannt geben erhalten sie alle ausgesandten Informationen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die Informationsmedien der Sektion (insbesondere: eMail-Verteiler, Homepage) für die Bekanntgabe von Informationen im Sinne des Vereinszwecks (insbesondere aus dem eigenen Arbeits- und Wirkungsbereich) zu nutzen.

Ordentliche Mitglieder sind darüber hinaus berechtigt:

  • An allen Abstimmungen im Rahmen von Sektionsversammlungen sowie Umlaufbeschlüssen teilzunehmen;
  • Anträge an die SektionssprecherInnen zu richten;
  • Tagesordnungspunkte sowie Beschlussvorschläge in die Sektionsversammlung einzubringen;
  • Sich zu einem der beiden SektionsprecherInnen wählen zu lassen sowie an deren Wahlen teilzunehmen (aktives und passives Wahlrecht).

Nur ordentliche Mitglieder haben das Recht, besondere Vergünstigungen im Rahmen von Sektionsveranstaltungen (bspw. reduzierte Teilnahmegebühren) in Anspruch zu nehmen.